Vertragsbedingungen Hundepension

1. Die Firma TIERBETREUUNG KASSEL, Stefanie Hartmann und Team, verpflichtet sich, das Tier individuell, liebevoll und
artgerecht zu betreuen, sowie das Tierschutzgesetz und dessen Bestimmungen zu beachten und zu befolgen.

2. Der Tierhalter versichert, dass das zu betreuende Tier sein Eigentum, gesund (frei von Parasiten, sowie ansteckenden Krankheiten)
ist, eine Grundimmunisierung der gängigen, wichtigsten Impfungen, sowie wie eine gültige Tollwutimpfung hat. Bringt ein Hund
nachweislich ansteckende Krankheiten mit, trägt der Halter dieses Tieres die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und
Mitbehandlung angesteckter Tiere und Menschen. Der Tierhalter besitzt eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung für das jeweilige
Tier.

3. Durch das Tier verursachte Personen- oder Sachschäden während der Betreuung, gehen zu Lasten des Eigentümers/Tierhalters.
Hierfür wenden Sie sich bitte an Ihre Haftpflichtversicherung, die im Bedarfsfall dafür zuständig ist. Die Tierpension haftet nur bei
grob fahrlässigem Handeln ihrer Mitarbeiter.

4. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur mit vorheriger Absprache und nur in Ausnahmefällen läufige Hündinnen aufnehmen
können. Falls Ihre Hündin während der Betreuung läufig werden sollte, behalten wir uns das Recht vor hierfür gegebenenfalls
ein höheres Entgelt zu berechnen. Für Deckungen während der Pensionszeit wird keine Haftung übernommen.

5. Hat der Tierhalter zugestimmt, dass sein Hund beim Gassi gehen ohne Leine gehen darf, ist er sich der damit verbundenen Risikenbewusst, die bei dem Freilauf passieren können. Im Schadensfall kann er keine Ansprüche an die Firma TIERBETREUUNG KASSEL, Stefanie Hartmann und Team, stellen bzw. richten.

6. Wird eines der zu betreuenden Tiere krank oder verletzt sich, ist die Firma TIERBETREUUNG KASSEL, Stefanie Hartmann und
Team, berechtigt, einen Tierarzt ihres Vertrauens mit der Behandlung zu beauftragen. Alle entstehenden Kosten (ärztliche Behandlung,
Medikamente, Operationen usw.) gehen zu Lasten des Tierhalters. Je Tierarztbesuch berechnet die Tierpension pauschal 20,00 €
für Fahrtkosten und Zeitaufwand. Die Firma TIERBETREUUNG KASSEL, Stefanie Hartmann und Team, übernimmt keine Haftung
für das Ableben eines Tieres.

7. Die Betreuungskosten entrichten Sie bitte bei Übergabe des Tieres an die Tierpension im Voraus und in bar gegen Quittung.
Bei vorzeitiger Abholung des Tieres gewährleisten wir Ihnen eine Gutschrift für Ihren nächsten Betreuungsauftrag.

8. Futter, Futterzusätze oder ähnliches stellen Sie bitte ausreichend der Tierpension für Ihr Tier zur Verfügung. Für mitgebrachte
persönliche Gegenstände wie z. B. Leinen, Halsbänder, Futter usw., kann die Tierpension leider keine Haftung übernehmen.

9. Wenn der Tierhalter oder ein durch ihn schriftlich Bevollmächtigter das Tier 7 Tage über den vereinbarten Abholtermin hinaus
nicht abholt und die Person von seiner Verspätung nicht informiert, ist die Firma TIERBETREUUNG KASSEL, Stefanie Hartmann
und Team, berechtigt das Tier weiter zu vermitteln. Der Tierhalter trägt dann hierfür die entstandenen Mehrkosten.

10. Bei Vertragsrücktritt vor dem vereinbarten Abgabetermin müssen wir eine Aufwandsentschädigung wie folgt berechnen: bis 14
Tage davor 20 % je Tier vom vereinbarten Betrag, zwischen 13 und 8 Tagen davor 40 %, zwischen 7 und 4 Tage davor 60 % und ab
3 Tage davor, sowie bei Nichtabsagen/Nichterscheinen 80 % je Tier vom vereinbarten Betrag.

11. Ein Platz kann nur reserviert werden, wenn dieser Vertrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Fax, Postweg oder
persönlich bei uns eingegangen ist. Der Vertrag wird nur einmal geschlossen und gilt dann für alle weiteren Aufenthalte, insofern
nichts anderes vereinbart wird.